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GOÄ/EBM-Abrechnung in der MFA-Prüfung

Die korrekte Abrechnung ärztlicher Leistungen gehört zu den anspruchsvollsten, aber auch prüfungsrelevantesten Themen innerhalb der Praxisorganisation. Zwei Regelwerke stehen dabei im Mittelpunkt: der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) für gesetzlich Versicherte und die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) für privat versicherte Patientinnen und Patienten. Wer beide Systeme sicher unterscheiden und anwenden kann, verschafft sich einen klaren Vorteil in der Prüfung.

Inhaltsverzeichnis

Zuletzt aktualisiert: 4. Oktober 2026

Warum Abrechnungswissen so oft geprüft wird

GOÄ und EBM sind keine Randthemen, sondern fester Bestandteil des Praxisalltags. Jede erbrachte Leistung muss korrekt zugeordnet und abgerechnet werden. Genau deshalb tauchen entsprechende Aufgaben regelmäßig sowohl in schriftlichen Prüfungsfragen als auch in praxisnahen Fallbeispielen auf. Anders als reines Faktenwissen verlangt dieses Thema echtes Verständnis für Zusammenhänge, weshalb es sich lohnt, hier besonders gründlich und mit konkreten Beispielen zu üben.

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Was ist der Unterschied zwischen EBM und GOÄ?

  • EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab): gilt für die Abrechnung ärztlicher Leistungen bei gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten. Leistungen werden in Punkten bewertet, die anschließend über einen bundesweit gültigen Punktwert in einen Euro-Betrag umgerechnet werden.
  • GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte): gilt für privat versicherte Patientinnen und Patienten sowie für Selbstzahlerleistungen. Jede Leistung ist mit einer festen Punktzahl hinterlegt, die mit einem Gebührensatz (dem sogenannten Punktwert) sowie einem Steigerungsfaktor multipliziert wird.

Diese grundlegende Unterscheidung, wer nach welchem System abgerechnet wird, ist die Basis für nahezu alle weiterführenden Abrechnungsfragen und sollte absolut sicher sitzen.

Wichtige Grundbegriffe der GOÄ

  • Gebührenordnungsnummer: die eindeutige Kennziffer jeder abrechenbaren Leistung
  • Steigerungssatz: Faktor zwischen dem einfachen und 3,5-fachen Satz, mit dem der Schwierigkeitsgrad einer Behandlung berücksichtigt wird; der einfache bis 2,3-fache Satz gilt dabei als Regelspanne
  • Leistungsbeschreibung: verständliche Erläuterung der erbrachten Leistung auf der Rechnung, besonders bei höheren Steigerungssätzen verpflichtend

Wichtige Grundbegriffe des EBM

  • Punktzahl: bewertet den Aufwand einer Leistung im Vergleich zu anderen Leistungen
  • Punktwert: der Betrag, mit dem eine Punktzahl in Euro umgerechnet wird
  • Abrechnungsziffer: die jeweilige Kennziffer einer Leistung im EBM-Katalog, vergleichbar mit der Gebührenordnungsnummer der GOÄ

Typische Prüfungssituationen rund um GOÄ und EBM

In der Prüfung wird selten reines Faktenwissen zu einzelnen Ziffern abgefragt, stattdessen stehen praxisnahe Anwendungsfälle im Vordergrund. Das kann zum Beispiel bedeuten, dass du anhand eines beschriebenen Behandlungsfalls entscheiden musst, ob nach EBM oder GOÄ abgerechnet wird, oder dass du einen einfachen Rechenweg zur Ermittlung des Rechnungsbetrags nachvollziehen sollst. Auch Fragen zur korrekten Dokumentation, etwa welche Angaben eine GOÄ-Rechnung enthalten muss, gehören zu den wiederkehrenden Prüfungsinhalten.

 

So bereitest du dich auf Abrechnungsfragen vor

1. Beide Systeme klar voneinander trennen
Erstelle dir eine Gegenüberstellung von EBM und GOÄ mit den jeweils wichtigsten Begriffen. Das hilft, die beiden Systeme in der Prüfung nicht zu vermischen.

2. Mit konkreten Rechenbeispielen üben
Abstrakte Regeln bleiben besser hängen, wenn du sie anhand einfacher Beispielrechnungen durchspielst, z.B. wie sich ein Rechnungsbetrag bei unterschiedlichen Steigerungssätzen verändert.

3. Typische Behandlungsfälle beiden Systemen zuordnen
Übe anhand von Fallbeispielen, ob eine Leistung nach EBM oder GOÄ abzurechnen ist. Das trainiert genau die Entscheidungskompetenz, die in praxisnahen Prüfungsfragen gefragt ist.

4. Dokumentationspflichten mitlernen
Neben der reinen Berechnung solltest du auch wissen, welche Angaben eine korrekte Rechnung enthalten muss, ein Thema, das in Prüfungen gern kombiniert mit Rechenaufgaben abgefragt wird.

5. Aktuelle Werte nicht auswendig lernen, sondern Systematik verstehen
Da sich Punktwerte und Gebührensätze ändern können, ist es wichtiger, die grundsätzliche Berechnungslogik zu verstehen, als sich einzelne aktuelle Zahlen einzuprägen.

 

Häufige Fehler bei Abrechnungsfragen

  • EBM und GOÄ verwechseln: Wird die falsche Zuordnung zwischen gesetzlich und privat versicherten Patienten getroffen, sind meist auch alle Folgeschritte falsch.
  • Steigerungssätze falsch anwenden: Ohne klares Verständnis der Regelspanne kommt es schnell zu Rechenfehlern.
  • Dokumentationspflichten vergessen: Auch eine korrekt berechnete Leistung ist unvollständig, wenn die vorgeschriebenen Rechnungsangaben fehlen.
  • Rein auswendig statt systematisch lernen: Wer nur einzelne Ziffern auswendig lernt, statt die Berechnungslogik zu verstehen, tut sich bei abgewandelten Prüfungsfragen schwer.

Fazit

GOÄ und EBM sind komplexe, aber gut erlernbare Themen, die in der MFA-Prüfung regelmäßig in praxisnaher Form abgefragt werden. Wer die beiden Systeme klar trennt, ihre Grundlogik versteht und mit konkreten Rechenbeispielen übt, kann Abrechnungsfragen in der MFA Prüfung sicher und strukturiert lösen.

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FAQ: Häufige Fragen zu GOÄ und EBM in der MFA Prüfung

Was ist der wichtigste Unterschied zwischen EBM und GOÄ?

Der EBM gilt für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten, die GOÄ für privat versicherte Patientinnen und Patienten sowie Selbstzahlerleistungen. Beide Systeme bewerten Leistungen unterschiedlich und folgen eigenen Abrechnungslogiken.

Nein, entscheidend ist das Verständnis der grundlegenden Berechnungslogik – etwa wie Steigerungssätze funktionieren – statt einzelne Ziffern auswendig zu lernen.

Der Steigerungssatz richtet sich nach dem Schwierigkeitsgrad und Zeitaufwand der Behandlung und bewegt sich in der Regel zwischen dem einfachen und 2,3-fachen Satz; höhere Sätze müssen gesondert begründet werden.

Dazu gehören unter anderem die Gebührenordnungsnummer, eine verständliche Leistungsbeschreibung, das Behandlungsdatum sowie der angewendete Steigerungssatz.

Am effektivsten ist es, typische Behandlungsfälle aus dem Praxisalltag durchzugehen und jeweils zu bestimmen, ob eine gesetzliche oder private Versicherung vorliegt und welches Abrechnungssystem entsprechend zur Anwendung kommt.

Der Autor: Maximilian

Als erfahrener Praxismanager habe ich selbst eine Zahnarztpraxis geleitet und kenne die Anforderungen des Praxisalltags aus erster Hand. Von der Patientenaufnahme über die Behandlungsassistenz bis zur Abrechnung. Heute unterstütze ich als Experte für medizinische Prüfungsvorbereitung angehende ZFA und MFA dabei, sich fundiert und praxisnah auf ihre Abschlussprüfung vorzubereiten.